St. Andreas, Sottrum

Adresse: Langer Dooren 1, 31188 Holle
Patronatstag: 30. November

Die Kirche St. Andreas wurde 1817 als Saalkirche nach einem Entwurf von Georg Ludwig Friedrich Laves gebaut. Sie steht unter Denkmalschutz. 

Unsere denkmalgeschützte Kirche St. Andreas, die am 2. August 1818 durch Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg geweiht wurde, steht in Sottrum, einem Ortsteil der Gemeinde Holle im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen. Die Kirchengemeinde gehört, nachdem sie als Pfarrei aufgelöst wurde, zur neu gegründeten Pfarrei St. Hubertus (Wohldenberg) im Dekanat Alfeld-Detfurth des Bistums Hildesheim.

Die mittelalterliche Dorfkirche von Sottrum war seit dem 14. Jahrhundert dem Kloster Derneburg inkorporiert. 1542 führten die welfischen Herzöge, die seit der Hildesheimer Stiftsfehde das Gebiet beherrschten, im Kloster und in den Dorfkirchen die Reformation ein. Nach der Wiederherstellung des Hochstifts Hildesheim in den alten Grenzen 1643 wurde das Kloster wieder mit Zisterziensern besetzt, die Dorfkirchen blieben jedoch lutherisch.

Für die Katholiken der Region wurde die Derneburger Klosterkirche St. Andreas Amtspfarrkirche. Nach der Aufhebung des Klosters Derneburg wurden dessen Gebäude und Ländereien verkauft. Die Klosterkirche wurde 1815 teilabgerissen (die Reste wurden später in Laves’ Schlossbau einbezogen). Als Ersatz finanzierte die Klosterkammer Hannover den Kirchenneubau in Sottrum, für den das Andreas-Patrozinium von Derneburg übernommen wurde.

Die Saalkirche wurde 1817 nach einem Entwurf von Georg Ludwig Friedrich Laves gebaut. Die klassizistische, rechteckige, verputzte Kirche ist mit einem Zeltdach bedeckt, auf dessen Spitze sich ein rechteckiger, schiefergedeckter Dachreiter erhebt, dessen Zeltdach von einer Turmkugel gekrönt ist. Vor den Thermenfenstern an der Südseite stehen vier überlebensgroße barocke Statuen von Heiligen: Apostel Andreas, Benedikt von Nursia, Bernhard von Clairvaux und Servatius von Tongern. Diese und Teile der barocken Innenausstattung stammen von der Klosterkirche Derneburg.

Die Geschichte

Die sächsische Siedlung Sottrum war innerhalb des Ambergaues im Besitz der Grafen von Wohldenberg. Neben dem Hildesheimer Bischof (1162) erwarben einige Klöster, Lamspringe (1162), Wöltingerode (1174-1188) und das Magdalenenkloster (1250), Grundbesitz in Sottrum.

Später jedoch gelangte das im Jahre 1143 durch Bischof Bernhard I. (1130-1153) gegründete Stift der Augustiner-Chorherren bzw. Chorfrauen in Holle, im Anschluss an seine Verlegung nach Derneburg 1209-1213 durch Bischof Hartbert (1199-1216), fast ausschließlich an den gesamten Grundbesitz in Sottrum. Während die Besitzverhältnisse der Klöster in Sottrum durch Urkunden geklärt wurden, fehlen die Nachrichten über das Gotteshaus in der Siedlung. Weder Patronat noch Patrozinium sind in Sottrum schriftlich greifbar. Die geographische Lage der Siedlung Sottrum lässt die kirchliche Organisation im Archidiakonat (Bann) Holle vermuten, dessen Haupt- und Taufkirche

St. Martinus 1223 dem Propst des Stiftes Derneburg von Bischof Konrad II. (1221-1246) inkorporiert wurde. Die Investitur und Oboedienz über die Kapellen und Kirchen im Bann Holle wurde dem Propst zur Pflicht gemacht, während er sich die Temporalien vom Archidiakon bestätigen lassen mußte. Das Patronatsrecht über das Gotteshaus in Sottrum müßte demnach vom Bischof auf den Archidiakon bzw. auf den Propst des Stiftes Derneburg übergegangen sein. In einer Urkunde des Stiftes Derneburg im Jahre 1357 wird "fratre conrad in Zoesserum" als Seelsorger von Sottrum bestätigt.

Eine Urkunde über die Inkorporation der Sottrumer Kirche in das Kloster Derneburg ist nicht vorhanden. Dies war auch die Ursache für die im Jahre 1436 angeordnete Untersuchung auf der Synode zu Basel, die die Rechtmäßigkeit dieser Übertragung an das Stift prüfen sollte. Der urkundliche Nachweis der Inkorporation konnte nicht erbracht werden, da laut Angaben des Stiftes die Urkunden verbrannt seien. Die Untersuchung musste jedoch letztlich zugunsten des Stiftes ausgefallen sein, da sich im 16. Jahrhundert das gesamte Vermögen der Sottrumer Kirche im Besitz des Klosters befand. Nach der Übergabe des Stiftes Derneburg an den Orden der Zisterzienserinnen im Jahre 1443 gelangte auch das Patronatsrecht über das Gotteshaus in Sottrum de jure an den Orden des Hl. Bernhard von Clairvaux. Die Sottrumer Gemeinde blieb innerhalb des Archidiakonates Holle im Verband der Klosterpfarrei St. Andreas in Derneburg eingebunden, - d.h. sie verfügte über keine den mittelalterlichen Verhältnissen entsprechende "selbständige Kirchenorganisation".

Die Siedlung war in politischer Hinsicht dem Amt Wohldenberg angehörig, das im sog. Großen Stift nach der für den Bischof verlorengegangenen Hildesheimer Stiftsfehde (1519-1523) an das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel gelangte. Unter der Regierung des neuen Landesherren Heinrich d.J. blieben zunächst die kath. Religionsverhältnisse in den Pfarreien bestehen, wenn auch langfristig gesehen der Herzog die innerkirchlichen Strukturen zugunsten eines selbständigen kath. Landeskirchenregimentes ändern wollte. Nachdem Herzog Heinrich jedoch 1542 durch den Schmalkaldischen Bund aus seinem Herzogtum vertrieben worden war, wurde auf Initiative des Bundesgenossen eine ev. Kirchenvisitation durchgeführt. Die Durchführung in Sottrum 1542 entsprach nicht der Reformation der "Klosterpfarrei St. Andreas", da sich das Kloster 1523, aufgrund der Plünderungen durch Reiter Herzog Heinrichs, unter dem Schutz Erich I. von Calenberg gestellt hatte. Kloster Derneburg, als Exklave Calenbergs, wurde daher erst 1543 durch die ev. Kirchenvisitation Elisabeth von Valenbergs reformiert. Innerhalb des Pfarrverbandes von St. Andreas traten somit zwei Herzogtümer, Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Calenberg, als Reformatoren der Gemeinden auf. Ein luth. Prädikant konnte jedoch in Sottrum nicht angestellt werden, da über das Grundvermögen des Gotteshauses im Ort das Kloster Derneburg verfügte und es erst ein Jahr später von Calenberg aus reformiert wurde. Nachdem Sottrum laut Empfehlung der Kirchenvisitation von 1542 nach Holle eingepfarrt wurde, erhielt im Jahre 1544 die ev. Gemeinde in Holle durch Wilhelmus Bodicher ihren ersten Prädikanten. Im Jahre 1643 war durch das Restitutionsedikt die Rückgabe des Großen Stiftes an Fürstbischof Ferdinand (1612-1650) von Hildesheim erfolgt. Gemäß der Restitution des Stiftsgebietes an Fürstbischof Ferdinand rekatholisierte er zunächst das Kloster Derneburg, das zwischenzeitlich zu einem ev. Damenstift umgewandelt worden war.

Der endgültigen Rekatholisierung des Klosters Derneburg war ein langer Rechtsstreit zwischen den Braunschweiger Herzögen und dem Hildesheimer Bischof beim Reichskammergericht in Speyer vorausgegangen. Zwar entschied das Gericht nach dem kaiserlichen Restitutionsedikt zugunsten der Herzöge, nach 1643 erfolgte jedoch die Rückgabe an den Hildesheimer Bischof, der das Kloster den Zisterziensern überließ.

Die Neubesiedlung erfolgte durch Zisterzienser aus dem Mutterkloster Altenberg bei Köln. (siehe auch: www.altenberger-dom.de)

Die Normaljahrbestimmung von 1624 im Westfälischen Frieden wurde trotz der Reformation des Klosters Derneburg im Jahre 1543 von den Braunschweiger Herzögen nicht als rechtliche Handhabe gegen den Hildesheimer Bischof nach 1648 genutzt. Obwohl Sottrum zu den Gemeinden gehörte, die 1542 bereits reformiert worden waren und somit weiterhin ev. bleiben konnten, wurde durch die Missionierung des Zisterzienserordens in Derneburg der kath. Glaube in der Gemeinde wieder gefestigt. Das Feldkloster Derneburg wurde somit zum zentralen Punkt für die Rekatholisierung der umliegenden ev. Gemeinden.

Unter preußischer Regierung erfolgte im Jahre 1803 die Säkularisation des Klosters Derneburg und 1812 sogar der Abbruch der "Basilika" St. Andreas. Das Kloster wurde zunächst staatliche Domäne, bis es 1815 von König Georg III. von England Graf Ernst zu Münster aufgrund seiner Verdienste auf dem Wiener Kongress geschenkt wurde. Das um 1700 baulich erneuerte Kloster wurde 1826 Adelssitz, der 1846 zu einer Schlossanlage umgebaut wurde. Da z.B. auch das Sottrumer Gotteshaus im 16. Jahrhundert an die luth. Gemeinde gelangte und die "Filiale" Gottesdienst nur in der Pfarrkirche St. Andreas in Derneburg feiern konnte, war mit dem Abbruch der Basilika im Jahre 1815 der Grundstock der Seelsorge für die kath. Christen in den umliegenden ev. Gemeinden entzogen worden. Auf Veranlassung des Grafen zu Münster war die Klosterkammer in Hannover verpflichtet worden, eine kath. Kirche in Sottrum, anstelle der abgebrochenen Basilika St. Andreas in Derneburg, in den Jahren 1816-1818 zu bauen. Die Wahl des Standortes Sottrum zum Kirchenbau und gleichzeitig die Verlegung der Pfarrei Derneburg in die Gemeinde wurde mit der zentralen Ortslage der künftigen Pfarrgeminde begründet, die auch gegenwärtig die kath. Christen aus den ev. Gemeinden Holle, Hackenstedt und Derneburg betreut. Die neuerbaute Kirche wurde dem Hl. Apostel Andreas geweiht, zur Erinnerung an die frühere Pfarrkirche St. Andreas in Derneburg.

Die wirtschaftliche Entwicklung verlief jedoch im Hinblick auf die kirchliche Struktur des 19. Jahrhunderts eher umgekehrt, denn während in Derneburg durch den Bau des Schlosses und die Arbeitsplätze auf dem Gut sowie durch den Eisenbahnanschluß 1875 die Bevölkerung anstieg, sind während dieser Zeit in Sottrum nur schwache Steigerungsraten zu verzeichenen. Ein Einschnitt in die ländliche Struktur von Sottrum begann erst im Jahre 1871, als südlich der Siedlung eine der bedeutendsten Ziegeleien im Raum Hildesheim errichtet wurde. Dort wurden neben der Sottrumer Bevölkerung vor allem Arbeitskräfte aus den umliegenden ländlichen Gemeinden in der Ziegelei beschäftigt, die sich jedoch nicht vor Ort niederließen. In konfessioneller Hinsicht blieb St. Andreas u.a. im Jahre 1925 mit 24,2% Katholiken gegenüber 75,1% ev. Christen in Sottrum eine "Diasporagemeinde". Diese Schwächung der kath. Gemeindestruktur war nicht zuletzt eine indirekte Folge des Kulturkampfes, als die Pfarrstelle von 1875-1884 nicht besetzt werden konnte.

Nach 1945 gelangten über 500 Flüchtlinge und Heimatvertriebene nach Sottrum, von denen über die Hälfte ev. Christen waren. Die Ortsflucht der kath. Familien aus Sottrum konnte zunächst durch die Arbeitsplätze in der Ziegelei aufgehalten bzw. durch den Zuzug von kath. Familien vor allem nach Holle (Autobahnbau) ausgeglichen werden. Im Visitationsbericht des Jahres 1961 wird die Sozialstruktur der Pfarrei mit Bauern, Handwerkern und vor allem Industriearbeitern umschrieben. Mit dem Ausbau der Autobahn nach Salzgitter erhöhte sich in den folgenden Jahren kontinuierlich der prozentuale Anteil der Industriearbeiter. Auch in den von St. Andreas zu betreuenden Gemeinden war während der 60er Jahre eine Zunahme in der Berufsgruppe der Industriearbeiter zu verzeichnen. Die Schließung des Ziegeleiwerkes vor Ort im Jahre 1972 blieb jedoch auch für die kath. Gemeinde nicht ohne Folgen, denn von 1972-1973 sank die Katholikenzahl in Sottrum von 287 auf 150. Die politische Einheitsgemeinde Holle, deren Mitglied Sottrum seit der Gebietsreform von 1974 ist, sieht die Förderungsmöglichkeit vorwiegend auf dem kulturellen Sektor (Laves-Kulturpfad, Kulturzentrum Glashaus) und im Erhohlungsbereich. Der Ortsteil Sottrum weist innerhalb der politischen Gemeinde Holle einen geringen prozentualen Anteil an mittelständischer Industrie auf, die sich nach 1972 auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei niedergelassen hatte. Die Pfarrei St. Andreas in Sottrum umschließt und betreut vor allem, wie Sottrum selbst, reine Wohngemeinden.

St. Andreas-Kirche

erbaut 1817-1818
Konsekration am 02. August 1818 durch Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg
Erhebung zur Pfarrei (bzw. Verlegung der Pfarrei von Derneburg nach Sottrum): 1815-1818
Kirchenbücher seit 1676 bzw. 1818
Lage der Kirche: Sottrumer Straße / Über der Kirche
Pfarrhaus von 1899
Anschrift: Langer Dooren 1, 31188 Holle-Sottrum

Die Pfarrei St. Andreas wurde am 31.07.2004 aufgelöst und ging in der am 01.08.2004 neu gegründeten Pfarrei St. Hubertus Wohldenberg auf.